Escrow-Schutz
Zur Absicherung von Risiken bei Software-Investitionen haben Vereinbarungen zur Quellcode-Hinterlegung zunehmend an Bedeutung gewonnen. Gerade in wirtschaftlich turbulenten Zeiten spielt die Stabilität des Software-Herstellers und die Zukunftssicherheit seines Produktes eine entscheidende Rolle bei der Kaufentscheidung.
Die FHU Escrow Treuhand KG sorgt als neutrale Instanz für die nötige Sicherheit zwischen dem Software-Anbieter und seinen Kunden. Das Vertrauen des Anwenders in die zukünftige Leistungsfähigkeit des Herstellers erhält durch die Hinterlegung des Quellcodes beim Treuhänder eine formal rechtliche Basis.
Die Quellcode-Hinterlegung nach FHU Software Escrow ist speziell auf den Mittelstand abgestimmt - schlank, effizient und zu wettbewerbsfähigen Kosten.
Für den Anwender der Software, den Lizenznehmer, ist FHU Software Escrow ein wichtiger
Bestandteil des aktiven Risikomanagements und, im Falle hoher Lizenzkosten, des
Investitionsschutzes. Er sichert sich für den Fall des Eintritts genau festgelegter
Ereignisse, wie z.B. der Insolvenz des Herstellers, den Zugriff auf die Quellcodes.
Im Notfall kann damit die Unterstützung von
Gleichzeitig schützt FHU Software Escrow die Interessen des Herstellers. Die Geschäftsgeheimnisse bleiben gewahrt. Die Immaterialgüterrechte, das geistige Eigentum, bleiben auch im Herausgabefall beim Hersteller.
Lesen Sie mehr darüber, wie der FHU Software Escrow-Vertrag Vertrauen und Sicherheit zwischen Hersteller und Anwender schafft oder vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch.